Ich war Tommy Gun©®
Text: Pryce Projectile
Datum: 02.11.2007 Aufrufe: 5769 Verschickt: 15
Links oben auf dieser Seite prangert das ehrwürdige Lismal-Emblem. Da drauf steht "Since 2003". Genauso lange schrieb ich auf Lismal unter dem Pseudonym "Tommy Gun" (©®). Damit ist es jetzt vorbei. Herr Tommy Gun©®, Filmproduzent aus Deutschland, verbot mir die Nutzung des Namens. Gestatten: Mein Name ist Pryce Projectile.
Vor knapp drei Wochen erhielt ich eine E-Mail mit dem Betreff "Tommy Gun" (©®) aus Deutschland. Absender war ein Herr T. Gun, seines Zeichens Inhaber der deutschen Musikclip-,
Doku- (für, O-Ton, "Ranchportrais" und "Hengspräsentationen") und
Erotik filmschmiede
"Tommy Gun Production©®" . Ihre Referenzen beinhaltende signifikante Namen, wie Produktionen für "Peitsche Video", "Chateau XXX", "Horny Heaven" und "Pantyhoseangel" (sicherheitshalber sage ich mal für alle genannten Namen: ©®), sowie die Videoproduktion des - wie könnten wir ihn je vergessen - Evergreen-Sommerhits "Schröder gegen Stoiber", der ja gerade aufgrund des künstlerisch extrem wertvollen Videoclips Ruhm und Ehre erlangte. Das brauche ich Ihnen, werte Leser, aber bestimmt nicht zu sagen, den Clip haben wir ja alle gesehen.
Herr Gun wies mich freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass meine Benutzung des Namens "Tommy Gun©®" mit den Marken- und Patentschutzbestimmungen in Deutschland interferiert. Des Weiteren wollte er die Texte auf Lismal.ch lesen und sich dann, natürlich in Absprache mit seiner Anwaltskammer, ein Urteil bilden.
Dies folgte eine Woche später in Form einer weiteren E-Mail mit der Anweisung, den Namen zu ändern.
Was dachte ich mir da? "Da könnte ja jeder kommen." Also bat ich Herrn Gun freundlich, mir eine Bescheinigung des zumindest europaweiten Markenschutzes von "Tommy Gun©®" zukommen zu lassen. Die Bescheinigung kam nicht, dafür aber eine weitere E-Mail. Herr Gun betonte, dass seine Marke nach
Artikel 47 des deutschen (!) Marken- und Patentschutzrechts auch in der Schweiz gültig sei. Argument: "Auch Deutsche können auf Schweizer Seiten gelangen, somit gilt das Recht auch in der Schweiz" (
Rechtschreibfehler korrigiert). Seine
potente Anwaltskammer dachte aber nicht daran, dass es auch Territorialbestimmungen gibt. Diese hätten rechtlich gesehen mein Argument folgendermassen bekräftigt:
- Lismal.ch befindet sich auf Servern, welche sich in der Schweiz befinden. Somit fällt die Seite unter Schweizer Recht.
- Herr Gun's Patentschutz definiert "Tommy Gun Productions©®" als deutsche Marke. Europäische Gemeinschaftseinträge oder der Eintrag als IR Marke sind nicht vorhanden.
- Keine Bescheinigung, siehe Artikel 47 , Abschnitt 2.
Tja, was machen wir denn nun? Herr Gun ging meiner Frage nach seinem echten Namen aus dem Weg (er sagte, dass "Tommy Gun" (©®) sein echter, amtlicher Bürgername sei; der Eintrag lautete aber auf einen "Markus Gluth" mit jedoch derselben Adresse...), auch eine Ausweiskopie bekam ich nicht, und ich hörte nie direkt was von der ominösen Rechtsabteilung.
Der unterwürfige Lismal-Schreiberling wendet sich natürlich direkt an das Rat-Pack. Antwort: "Wir gehen rechtlichen Problemen generell aus dem Weg. Die Weltherrschaft stützt sich nicht auf Namen, denn die gehen so schnell, wie sie kamen, Amen." Die ehrenwerten Herren lassen einen treuen Untergebenen natürlich nicht einfach so hilflos zurück, daher drückte mir einer der Lords eine Lismal-interne
mechanische Namenmaschine in die Hand. Die geht ganz einfach: Oben Tommy Gun©® rein, unten kommen neue Namen raus. Die gefielen mir aber nicht so gut. Nach dem üblichen Füsse-Küssen verliess ich die Gemächer des Rat-Pack und ging nach Hause. Da habe ich die
alte Namenmaschine meines Urgrossvaters ausgegraben, ein mittlerweile rares Sammlerstück. Für die letzten drei Generationen meiner Familie väterlicherseits wurden mit dieser Maschine Namen erkoren. Leider merkten sie aber zu spät, dass das Ding kaputt war und immer nur denselben Namen ausspuckt, aber es war schon zu spät; mein Vater, mein Grossvater und mein Urgrossvater heissen alle Walter. Ich hab das Ding aber repariert, und jetzt läuft's wieder ganz rund. Naja, das Teil kam dann halt auf Pryce Projectile; der Name gefiel auch Pino Loricato ganz gut.
Und jetzt? Tja. Die Leidtragenden sind meine Fans. Die müssen sich jetzt umgewöhnen und alle meine Poster, auf welchen ich meine vom Tippen muskelbepackten Finger präsentiere, mit meinem neuen Namen überschreiben. Schade. Da sind doch überall Signaturen drauf.
Fazit: Tommy Gun©® hat seinen Namen zurück, Pryce Projectile hat einen neuen Namen, der wahre Inhaber der Marke bleibt (scheinbar) weiterhin namenlos, die Rechtsabteilung musste nicht mal ihre Outbound-Abteilung bemühen.
Sie merken: Man benötigt keinen richtigen Markenschutz, um seine Marke zu verteidigen! Manchmal, wenn der Klügere nachgibt, kommt man sogar durch simples Drohen und einige andere Aussagen zum Ziel. Die effektive Weltherrschaft von Lismal liegt nicht mehr fern. Wir sagen einfach, wir haben ein Patent auf die Welt, und weil alle auf dieser unseren Welt wohnen, müssen sie unsere Herrschaft akzeptieren. Wenn jemand aufmuckt, sprechen wir mit unserer "Rechtsabteilung" und wenn das nicht einfährt, zitieren wir halt Artikel. Recht ist recht!
T. Gun's Website , inkl. bisheriger Karrierehöhepunkte
Gunproduction©® , Website von Gun's Produktionscompany - unbedingt auf "Erotik" gehen!
Hippomotion.de , Gun's Reitsportfilmprojekt
Eintrag beim deutschen Patent- und Markenamt:
Hier! Dann "E-Dienstleistungen", "DPINFO", das "M" links, und dann nach folgendem Aktenzeichen suchen:
30164272.9 Andere Markenschutzsünder:
Noch ein Tommy Gun©®... ...und noch eine Verletzung... ... und noch eine! Und was für eine, huiuiui!
Und offensichtlich gibt es in Deutschland auch einen
DJ oder so mit demselben Namen...
Aber natürlich kann es nur
einen geben, den Wahren, den Echten, den Unverkennbaren! Das wird aber
viel Arbeit für die Rechtsabteilung .
Sollte Interesse an der Original-E-Mail-Korrespondenz bestehen, schreiben Sie einen Kommentar. Vielleicht poste ich die auch mal.